Förderung von religiösen Inhalten in der katholischen Jugendarbeit

Das Erzbistum fördert Angebote, Projekte und Veranstaltungen, die junge Menschen darin unterstützen, sich im Rahmen der katholischen Jugendarbeit mit Inhalten und Fragestellungen aus den Bereichen Glaube, Spiritualität und Kirche auseinanderzusetzen.

Es wird gefördert:

  • Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen und Fahrten (Wallfahrten, Katholikentag, Taizé, Auszeiten, ora et labora, …)
  • Inhaltliche Vorbereitung / Ausstattung / Weiterentwicklung religiöser Projekte wie z.B. Junge Kirchen …
  • Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zukunftsbild des Erzbistums Paderborn, Weiterentwicklung von Glaubensthemen, (Aus-)Bildungsangebote zu religiösen Themen, Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben, Liturgie verstehen, etc.
  • weitere nicht genannte Projekte

Förderbedingungen:

  • Personen, für die eine Förderung gezahlt wird, müssen ihren Wohnsitz im Erzbistum Paderborn haben oder für eine Kirchengemeinde / Pastoralen Raum im Erzbistum aktiv sein und zwischen 9-27 Jahre alt sein.
  • Bei der Teilnahme an Fahrten und Veranstaltungen gilt: Pro Tag (maximal werden 7 Tage gefördert) und Teilnehmer gibt es einen Zuschuss von 8 € bei mindestens 4 Zeitstunden religiösen Inhaltes am Tag, 4 € bei mindestens 2 Zeitstunden religiösen Inhaltes am Tag.
    Es werden aber höchstens die entstandenen Kosten, abzüglich des Eigenanteils (mindestens 10%), bezuschusst. Pro angefangene 10 Teilnehmer kann ein/e Leiter/in bezuschusst werden.
  • Förderung von religiösen Projekten aus dem Erzbistum Paderborn, (Junge Kirchen, Taizé- Gebetsgruppen etc.) die nach der „Anschubfinanzierung“ mit einer Jahrespauschale von 500 € bei mindestens 4 Jahresveranstaltungen und 1.000 € bei mindestens 8 Veranstaltungen gefördert werden.
  • Gefördert werden nur tatsächlich entstandene Kosten abzüglich eines Eigenanteils (10% bei Sach- und Honorarkosten sowie 60% bei Anschaffungen der förderfähigen Kosten).
  • Bei der Jugendfahrt der Libori-Fraternität nach Le Mans werden die Buskosten übernommen.
  • Bei der Anschaffung von Materialien für die religiöse Jugendarbeit (z.B. Liederbücher) wird ein Eigenanteil von 60% der förderfähigen Kosten vorausgesetzt. Anschaffungsbelege sind nachzuweisen.

Ein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel besteht nicht. Sollten diese Mittel ausgeschöpft sein, kann keine Förderung garantiert werden. Eine Doppelbezuschussung mit Bistumsgeldern ist nicht möglich (z.B. Katechesefond, Christliche Popularmusik, subventionierte Veranstaltungen wie die Romwallfahrt für Ministranten, Weltjugendtag etc.).

Antragsstellende können sein:

  • Kirchengemeinden
  • Katholische Jugendverbände, Jugendbildungsstätten und Katholische Jugendfreizeitstätten
  • Orden und Geistliche Gemeinschaften mit Jugendpastoralen Angeboten
  • Katholische Träger von Projekten
  • Einzelpersonen, Initiativen und Gruppen mit Anbindung an Pastorale Orte

Das Verfahren zur Antragsstellung ist relativ unkompliziert. Wichtig ist, dass der Antrag vor der Maßnahme gestellt wird.

Hier ist der Antrag und der Nachweis als PDF-Datei. Gern beraten wir in allen Schritten.

Ihre Ansprechperson

Christopher König

Dekanatsreferent für Jugend und Familie
Telefon: 0291 991663