Hybrid-Wahl für fast vier Wochen
Wahl der Pastoralen Gremien und Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn erstmals online und per Brief / Wahlbenachrichtigungen kommen ab dem 10. Oktober per Post: Wahlen bis zum 9. November möglich
„Veränderung in der katholischen Kirche braucht Beteiligung. Ihre.“ Diese Worte stehen auf den Briefumschlägen, die ab dem 10. Oktober 2025 an viele Gläubige im Erzbistum Paderborn versandt werden. In den Briefen enthalten sind Benachrichtigungen zu den Wahlen der pastoralen Gremien und Kirchenvorstände in den Pfarreien, Pastoralverbünden und Pastoralen Räumen des Erzbistums. Gewählt werden kann erstmals online oder per Brief – und zwar fast vier Wochen lang bis zum 9. November. Die bisher übliche Urnenwahl vor Ort entfällt.
Die Kandidierenden für die Gremien werden auch weiterhin per Aushang in der Kirche, über den Pfarrbrief oder im Gottesdienst bekannt gemacht. Zugleich erhalten aber erstmals alle Wahlberechtigten im Erzbistum Paderborn eine persönliche Wahlbenachrichtigung per Post. Die Benachrichtigungen werden ab dem 10. Oktober versandt und treffen dann nach und nach über mehrere Tage verteilt bei den Wahlberechtigten ein. Die Postsendung enthält sowohl die personalisierten Zugangsdaten für die Online-Wahl als auch einen Briefwahlantrag. Der Abstimmungszeitraum von vier Wochen und die digitale Wahlmöglichkeit ermöglichen eine orts- und zeitunabhängige Stimmabgabe. Ebenfalls im Umschlag enthalten ist ein Grußwort von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz.
Mit starkem Mandat Rückenwind geben
Der laufende Transformationsprozess im Erzbistum Paderborn macht die pastoralen Gremien und Kirchenvorstände noch stärker als bisher zu Orten der Mitverantwortung für das Leben der Kirche. „Frauen und Männer stellen sich zur Wahl als Kirchenvorstand oder Mitglied im pastoralen Gremium, weil sie ihre Kirche vor Ort mitgestalten wollen. Sie verdienen dafür unsere Unterstützung – und ein starkes Mandat. Mit Ihrer Stimme stärken Sie die neuen Gremien und geben den Engagierten Rückenwind für ihre Aufgabe“, ruft Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz in seinem Grußwort zur Wahl auf. „Gerade jetzt kommt es auf uns alle an. Denn die Zukunft der Kirche vor Ort entscheidet sich in unseren Dörfern, in unseren Städten, in den Gemeinden, in denen wir leben.“
Da auch viele Jugendliche wahlberechtigt sind – ab Vollendung des 14. Lebensjahres können sie die pastoralen Gremien wählen –, gibt es Wahlbenachrichtigungen für junge Menschen mit besonderer Gestaltung in Layout und Ansprache. „Welche Angebote braucht es für junge Menschen? Wie kann Kirche ihnen begegnen? Ihre Stimme hilft dabei, dass diese Fragen nicht nur von Erwachsenen beantwortet werden, sondern auch Ihre Sicht zählt“, ermutigt Erzbischof Dr. Bentz die Jugendlichen zur Stimmabgabe.
Benutzerfreundliche Stimmabgabe
Die Neuerungen beim Wahlverfahren verfolgen ein klares Ziel: „Wir wollen eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe ermöglichen, die der Lebensrealität und Mediennutzung vieler Wahlberechtigter entgegenkommt“, erklärt Marlene Hoischen vom Bereich Recht im Erzbischöflichen Generalvikariat. Die Wahlbeteiligung, die bei den Urnenwahlen der vergangenen Jahre immer sehr niedrig war, soll dadurch erhöht werden. Gemeinsam mit Dr. Christian Föller aus dem Bereich Pastorale Dienste leitet Marlene Hoischen das Projektteam zu den Wahlen. „Die digitale Wahlmöglichkeit motiviert auch Menschen über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher hinaus, ihre Stimme abzugeben. So bekommen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter eine breitere Basis für ihre Arbeit“, ist Christian Föller überzeugt.
Wie funktioniert die Wahl?
Online kann die Stimme per Smartphone über einen QR-Code oder mit jedem anderen Endgerät über einen Link abgegeben werden – beide Zugangswege sind in der Wahlbenachrichtigung enthalten, ebenso wie die persönlichen Zugangsdaten, die es zur Wahl braucht. Wer online seine Stimme abgeben möchte, hat bis zum 7. November 2025 23.59 Uhr dafür Zeit. Wer die Stimmabgabe per Brief bevorzugt, findet in der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag. Dieser muss bis zum 5. November 2025 im zuständigen Pfarrbüro eingegangen sein, um die erforderlichen Briefwahlunterlagen zu erhalten. Die Frist, bis wann die Briefwahlunterlagen dann wieder bei den Wahlvorständen eingegangen sein müssen, wird vor Ort jeweils individuell festgelegt und liegt am Samstag oder Sonntag des abschließenden Wahlwochenendes, also am 8. oder 9. November. Die genauen Zeiträume werden in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
Jede und jeder Wahlberechtigte bekommt im Regelfall eine Benachrichtigung für die Wahl zum Kirchenvorstand und eine zu den pastoralen Gremien. Falls jemand nur eine Wahlbenachrichtigung erhalten sollte, kann das an den unterschiedlichen Voraussetzungen der Wahlberechtigung liegen, zum Beispiel am Alter. Ein weiterer Grund kann sein, dass nicht in jeder Gemeinde in diesem Herbst alle Gremien gewählt werden.
Weitere Informationen
Datenschutzrechtliche Informationen, zum Beispiel zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Wahl, können jederzeit im Pfarrbüro eingesehen oder dort ausgehändigt werden. Bei Fragen können sich Interessierte an das Projektteam im Erzbischöflichen Generalvikariat wenden unter wahlen@erzbistum-paderborn.de. Auf erzbistum-paderborn.de/wahlen sind die wichtigsten Fragen bereits zusammenfassend beantwortet.
https://erzbistum-pade…de/wahlen/
Hintergrund: Neuaufstellung der pastoralen Gremien und der Kirchenvorstände
Sowohl für Kirchenvorstände als auch für die pastoralen Gremien gelten seit Ende 2024 neue Rechtsgrundlagen, auf deren Basis die Wahlen der Gremien nun erstmals erfolgen. Im November 2024 traten in den (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen nach Aufhebung des staatlichen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) diözesane Kirchenvermögensverwaltungsgesetze (KVVG) in Kraft. Maßgebliche Neuakzentuierungen für die Kirchenvorstände finden sich etwa hinsichtlich der Amtszeiten, der flexibler zu gestaltenden Gremiengröße oder der Sitzungs- und Beschlussformate.
Das neue „Statut für die pastoralen Gremien und Engagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn“, das Ende 2024 in Kraft getreten ist, sieht drei mögliche Organisationsformen vor: Der Rat der Pfarrei wird für eine fusionierte Gesamtpfarrei gebildet – die Wahl findet direkt auf Ebene des Pastoralen Raums statt. Für Pastorale Räume und Pastoralverbünde mit rechtlich eigenständigen Gemeinden gibt es die Wahlmöglichkeit aus zwei Organisationsformen: Beim Rat der Pfarreien werden die Mitglieder direkt auf Ebene des Pastoralen Raums gewählt. Beim Pastoralverbundsrat finden die Wahlen auf Ebene der Gemeinden statt. Aus diesen vor Ort gebildeten Gemeinderäten wird jeweils ein Mitglied in den Pastoralverbundsrat entsandt.