„Wer wählt, der unterstützt und gestaltet!“
Generalvikar Dr. Bredeck und Generalvikar Dornseifer rufen zur Wahl der pastoralen Gremien und Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn auf / Wahl erstmals online und per Brief
Seit dem 10. Oktober 2025 können Gläubige im Erzbistum Paderborn die Mitglieder der pastoralen Gremien und Kirchenvorstände in den Pfarreien, Pastoralverbünden und Pastoralen Räumen wählen. 1,2 Millionen Katholiken ab 14 Jahren sind wahlberechtigt, sie erhalten jetzt persönlich per Post eine Wahlbenachrichtigung und können damit ihre Stimme online abgeben oder Briefwahlunterlagen beantragen. Generalvikar Monsignore Dr. Michael Bredeck und Generalvikar Prälat Thomas Dornseifer rufen gemeinsam alle Katholikinnen und Katholiken im Erzbistum zur Mitbestimmung auf: „Wer wählt, der unterstützt und gestaltet! Beteiligen Sie sich!“ Fast vier Wochen lang ist diese neue Form der Wahl möglich – bis zum 7. November 2025 (23:59 Uhr) kann online abgestimmt werden, die Wahlbriefe müssen bis zum 8. oder 9. November 2025 bei den Wahlvorständen eingegangen sein, das regeln die Gemeinden und Pastoralen Räume individuell.
Die pastoralen Gremien und Kirchenvorstände seien insbesondere im laufenden Bistumsprozess auf dem Weg zu maximal 25 Seelsorgeeinheiten mit jeweils höchstens drei Pfarreien wichtige Orte der Mitverantwortung und Mitgestaltung der Kirche, erklären die beiden Generalvikare des Paderborner Erzbischofs Dr. Udo Markus Bentz. „Wer sich jetzt als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl als Kirchenvorstand oder Mitglied eines pastoralen Gremiums stellt, möchte Kirche gerade in dieser wichtigen Zeit des Umbruchs engagiert gestalten. Diese Frauen und Männer werden durch die Beteiligung vieler an der Wahl unterstützt und bekommen ein starkes Mandat“, unterstreicht Generalvikar Dr. Michael Bredeck. „Indem Katholikinnen und Katholiken von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, werden die neuen Gremien gestärkt und erhalten alle Engagierten für ihre verantwortungsvolle Aufgaben Rückenwind“, ist sich Generalvikar Thomas Dornseifer gewiss.
„Wir führen erstmals die Gremienwahl in hybrider Form durch, das heißt online oder alternativ via Briefwahl – und das während eines Zeitraums von vier Wochen –, da wir den Wahlberechtigten eine orts- und zeitunabhängige Stimmabgabe ermöglichen möchten“, erläutert Generalvikar Dornseifer. Erhofft werde durch die flexible, benutzerfreundliche Möglichkeit zur Stimmabgabe eine hohe Wahlbeteiligung, die über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher hinaus geht. „Wir möchten, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter eine breitere Basis für ihre Arbeit erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass viele ihr Wahlrecht nutzen. Denn: Nur wer wählt, der unterstützt und gestaltet durch die eigene Stimme mit“, betont Generalvikar Dr. Bredeck.
Wahlmöglichkeiten
Alle Wahlberechtigten im Erzbistum Paderborn erhalten per Post im Regelfall eine persönliche Wahlbenachrichtigung für jedes Gremium, das sie wählen können – für die Wahl der Kirchenvorstände gilt beispielsweise ein Mindestalter von 16 Jahren. Darin enthalten sind personalisierte Zugangsdaten für die Online-Wahl, aber auch ein Briefwahlantrag. Eine Urnenwahl vor Ort ist nicht vorgesehen. Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Gremien werden per Aushang in der Kirche, über den Pfarrbrief, die Homepage oder im Gottesdienst bekannt gemacht.
Informationen zur Wahl finden sich hier: https://erzbistum-paderborn.de/wahlen/. Fragen beantwortet das Projektteam unter wahlen@erzbistum-paderborn.de.